Förderung Heizung 2022
Staatliche Förderung für Ihre neue Heizung
BEG und regionale Programme:
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50 %

Förderung

Für eine Wärmepumpe

beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage

50 %

Förderung

Für eine Biomasseheizung

beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage

45 %

Förderung

Für eine
Gas-Hybridheizung

beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage

25 %

Förderung

Für eine Gasheizung renewable ready

beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage

45 %

Förderung

Für eine Solarthermie-
Anlage

beim Austausch Ihrer alten Heizungsanlage

Neue Heizung in 2022:
Jetzt investieren und sparen!

Das Jahr 2021 brachte einige Änderungen für die Heizungsförderung mit sich: der Fokus lag stärker auf erneuerbaren Energien und Heizsystemen, die neben Wärme auch Strom erzeugen. Auch 2022 sind weiterhin attraktive Förderungen vorhanden. Nutzen Sie die Heizungsförderung 2022 von der BEG und sparen Sie bares Geld. 

Die BEG fördert Ihre neue Heizung mit verschiedenen Paketen. Dazu gibt es auch regionale Fördermittel, die Sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre neue Heizungsanlage. 

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Werden mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombiniert, lässt sich in der Regel ein sogenannter KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, der Ihnen hohe Förderungen ermöglicht. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung für die Heizung nur anteilig erfolgt, da die anderen Gewerke gleichermaßen mitgefördert werden.

Ihre Vorteile bei einer Heizungsmodernisierung

Zuschüsse und Kredite korrekt beantragen

Für eine Förderung der BEG muss der Antrag bereits vor Baubeginn gestellt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss zudem verpflichtend ein Energieberater in die Planung und die Beantragung mit einbezogen werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 900 Euro. Allerdings gibt es auch für die Tätigkeiten des Energieberaters eine Förderung von 50 Prozent der Kosten.

Der Antrag ist online über das Portal des jeweiligen Anbieters zu stellen. Ihm sind die vom Anbieter geforderten Unterlagen beizufügen. Stellt man den Antrag erst nach Baubeginn, erlischt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Eine nachträgliche Antragstellung ist also nicht möglich.

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